Allgemeine Mandatsbedingungen der Kanzlei „Nicole Schütt“          

(im Weiteren: „Rechtsanwältin“)

1. Vertragspartner

 Vertragspartner des Mandanten/ der Mandantin ist die Rechtsanwältin Nicole Schütt, Gescherweg 19, 48161 Münster.

2. Geltung

Für Verträge mit der Rechtsanwältin, die auf die Erteilung von rechtlichem Rat und Auskunft, eine anwaltliche Geschäftsbesorgung (zB außergerichtliche Vertretung des Mandanten, Erstellung von Verträgen etc.) oder die Vertretung des Auftraggebers/ der Auftragsgeberin  (nachfolgend: „Mandat“ oder „Mandatin“) in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren zum Gegenstand haben (nachfolgend: „Beratungsleistung“), gelten folgende allgemeine Mandatsbedingungen; diese gelten auch für die Vertragsanbahnung sowie Folgeverträge mit dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin.

3. Zustandekommen und Umfang des Mandats

Ein Mandat kommt durch die Annahme eines entsprechenden Angebots des Mandanten/ der Mandantin zustande. Die Webseiteninhalte von www.nicoleschuett.com stellen noch kein verbindliches Angebot dar. Das Angebot zum Vertragsschluss geht vom Mandanten/ der Mandantin aus, wenn er/ sie „Termin buchen“ klickt. Vertragspartner des Mandanten/ der Mandantin ist die o.g. Rechtsanwältin.

 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der auf der Internsetseite www.nicoleschuett.com dargestellten Leitungsbeschreibungen.

 Sofern nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich anders vereinbart

 

a) bezieht sich die Beratungsleistung ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Rechtsanwältin schuldet keine Beratung im Hinblick auf ausländische nationale Rechtsordnungen;

 

b) umfasst die Beratungsleistung keine steuerrechtliche Beratung (steuerliche Auswirkungen hat der Mandant/ die Mandantin durch fachkundige Dritte, zB Fachanwalt/anwältin für Steuerrecht, SteuerberaterInnen, WirtschaftsprüferInnen, auf eigene Veranlassung und Kosten klären zu lassen und etwaige steuerrechtliche Gestaltungsanforderungen der Rechtsanwältin rechtzeitig mitzuteilen bzw. durch die steuerlichen Berater des Mandanten mitteilen zu lassen,

 

c) wird die Beratungsleistung ausschließlich gegenüber dem Mandanten/ der Mandantin erbracht, die Rechtsanwältin übernimmt gegenüber Dritten keine Haftung oder Verantwortlichkeit, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich in den Schutzbereich des Mandats einbezogen werden,

 

d) ist die Rechtsanwältin zur Einlegung von Rechtsmitteln (zB Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil) und Rechtsbehelfen nur dann verpflichtet, soweit dies durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich als Mandatsinhalt vereinbart wurde.

 

2. Pflichten der Rechtsanwältin

Eine Verpflichtung zum Tätigwerden der Rechtsanwältin besteht frühestens mit Annahme des Mandats und nach Ablauf eines etwaigen Widerrufsrechts bzw. vor dessen Ablauf mit einem ausdrücklichen Verlangen des Mandanten mit dem Inhalt:

 

„Ich verlange ausdrücklich, dass die Rechtsanwälte bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Mandatsbearbeitung beginnt und stimme einem entsprechenden Beginn der Mandatsbearbeitung zu.

 

Die Rechtsanwältin hat mich darauf hingewiesen, dass mein Widerrufsrecht schon vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist erlischt, wenn die Rechtsanwältin zuvor ihre anwaltliche Leistung vollständig erbracht hat.“

 

Im Rahmen ihres Tätigwerdens wird die Rechtsanwältin insbesondere folgende Leistungen erbringen:

 a) Rechtliche Prüfung

 Die Rechtsanwältin wird die Rechtssache des Mandanten/ der Mandantin sorgfältig prüfen, ihn/sie über das Ergebnis der Prüfung unterrichten und gegenüber Dritten die Interessen des Mandanten/der Mandantin im jeweils beauftragten Umfang rechtlich vertreten;

 b) Verschwiegenheit

 Die Rechtsanwältin ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihr im Rahmen des Mandats durch den Mandanten/ die Mandantin anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht der Rechtsanwältin grds. ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Die Rechtsanwältin ist jedoch berechtigt, zur Erfüllung eigener steuerlicher Pflichten den Finanzbehörden die Mandatsbeziehung (Name, Adresse, Umsatzsteuer-ID des Mandanten, Gegenstand des Mandats und Höhe der Vergütung) offenzulegen.

 Keine Verschwiegenheitsverpflichtung gilt bei der Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung des Mandanten/ der Mandantin.

 c) Verwahrung von Geldern

Für den Mandanten/die Mandantin eingehende Gelder wird die Rechtsanwältin treuhänderisch verwahren und – vorbehaltlich Ziff. 4 und 5 – unverzüglich auf schriftliche Anforderung des Mandanten/der Mandantin an die von ihm/ihr benannten Stelle ausbezahlen;

 d) Datensicherheit

 Die Rechtsanwältin wird alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Datenverlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Mandanten/ der Mandantin treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen. Wir nehmen Bezug auf unsere Datenschutzerklärung.

 

4. Obliegenheiten des Mandanten

Die Mandatsbearbeitung erfordert die Beachtung insbesondere der folgenden Obliegenheiten des Mandanten/ der Mandantin:

 a) Umfassende Information

Der Mandant/ die Mandantin wird die Rechtsanwältin über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängende Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln.

Der Mandant/ die Mandantin wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit der Rechtsanwältin mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten in Kontakt treten und sämtliche von diesen während der Mandatsbearbeitung erhaltene Informationen an die Rechtsanwältin weiterleiten;

 

b) Vorsorge bei Abwesenheit und Adressänderung

 Der Mandant/die Mandantin wird die Rechtsanwältin bei Änderung seiner/ihrer Kontaktdaten umgehend informieren und bei einer Unerreichbarkeit von mehr als einer Woche für eine Vertretung sorgen;

 

c) Prüfung von Mitteilungen der Rechtsanwältin

 Die Rechtsanwältin darf den Angaben des Mandanten/der Mandantin ohne eigene Nachprüfung vertrauen und die vom Mandanten/der Mandantin mitgeteilten Tatsachen ihrer Sachbearbeitung zugrunde legen. Der Mandant/die Mandantin wird die ihm von der Rechtsanwältin übermittelten Nachrichten, Entwürfe und Schreiben der Rechtsanwältin sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig wiedergegebensind;

  

4. Vergütung und Honorar

Die Abrechnung des Mandats erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), soweit nicht eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit der Rechtsanwältin geschlossen wurde. Die für die Tätigkeit der Rechtsanwältin nach dem RVG anfallenden Gebühren richten sich, mit Ausnahme von Strafsachen oder bestimmten sozialrechtlichen Angelegenheiten, nach dem Gegenstandswert des Mandats und/oder nach einer gesondert vereinbarten Vergütungsvereinbarung.

Eine gesondert vereinbarte Vergütungsvereinbarung erfolgt in der Regel im Online-Bestellprozess. Hier gelten die auf der Buchungsseite angegebenen Preise. Die Preise sind Netto-Preise, das heißt es wird keine Umsatzsteuer erhoben, da die Rechtsanwältin Kleinunternehmerin ist.

Werden in außergerichtlichen Angelegenheiten niedrigere als die im RVG vorgesehenen Gebühren vereinbart, so ist eine solche Vereinbarung nur verbindlich, wenn sie mindestens in Schrift- oder Textform geschlossen wurde.

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten gegen die gegnerische Partei besteht; in solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt grds. auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Der Mandant/die Mandantin ist verpflichtet, auf Anforderung der Rechtsanwältin einen angemessenen Vorschuss zu leisten und nach Beendigung des Mandats die Zahlungsansprüche der Rechtsanwältin vollständig auszugleichen; dies gilt unabhängig davon, ob dem Mandanten/der Mandantin in diesem Zusammenhang Zahlungs- bzw. Erstattungsansprüche gegen eine Rechtsschutzversicherung, die Gegenseite oder Dritte zustehen.

Zur Sicherung der Zahlungsansprüche der Rechtsanwältin gegen den Mandanten/die Mandantin tritt der Mandant/ die Mandantin hiermit sämtliche gegenüber der Gegenseite, seiner Rechtsschutzversicherung oder sonstigen Dritten bestehende, auf Zahlung von Geld gerichtete Ansprüche an die dies annehmende Rechtsanwältin ab.

 

5. Rechtsschutzversicherung

Sofern der Mandant/die Mandantin die Inanspruchnahme einer von ihm unterhaltenen Rechtsschutzversicherung wünscht und die Rechtsanwältin beauftragt, Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, ist die Rechtsanwältin unwiderruflich von ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung befreit.

Der Mandant/die Mandantin wird darauf hingewiesen, dass durch die Einholung der Kostendeckungszusage durch den Rechtsanwalt eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG aus dem Gegenstandswert anfällt. Gegenstandswert sind die voraussichtlich zu erwartenden Kosten für diejenige Angelegenheit, für die Kostendeckung angefragt wird.

Das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung führt zu keiner Änderung der Vertrags- und Leistungsbeziehung zwischen dem Mandanten/ der Mandantin und der Rechtsanwältin; die Rechtsanwälte werden ihre Leistung ausschließlich für und gegenüber dem Mandanten erbringen und in Rechnung stellen, der Mandant wird umgekehrt die geschuldete Vergütung gegenüber der Rechtsanwältin begleichen.

Bei der Rechtsanwältin eingehende Erstattungsleistungen wird die Rechtsanwältin umgehend an den Mandanten auskehren, soweit durch den Mandanten/die Mandantin kein Zahlungsrückstand bei der Rechtsanwältin besteht.

Der Mandant/die Mandantin wird darauf hingewiesen, dass eine Versicherungsleistung im Hinblick auf die Vergütung der Rechtsanwältin in der Regel nur die gesetzlichen Mindestgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abzüglich eines nach dem Versicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts umfasst und die Versicherungsleistung idR nicht zu einer vollständigen Deckung seines/ihres finanziellen Aufwands für die anwaltliche Beratung und Vertretung führt.

Der Mandant/die Mandantin ist einverstanden, dass die Rechtsanwältin gem. § 86 Versicherungsvertragsgesetz iVm den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen der Rechtsschutzversicherer idR Kostenerstattungen in dem Umfang unmittelbar an die Rechtsschutzversicherung auskehren, in dem die Rechtsschutzversicherung Leistungen gegenüber dem Mandanten erbracht hat.

 

6. Widerrufsrecht

Sofern der Mandant/die Mandantin Verbraucher iSd § 13 BGB ist, das Mandat ausschließlich unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln iSd § 312c Abs. 2 BGB zustande kam und der Vertragsschluss im Rahmen eines von der Rechtsanwältin für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- und Dienstleistungssystem erfolgte, steht dem Mandanten/der Mandantin ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung befindet sich in Anlage 1.

 

7. Kommunikation

 Soweit nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich ein bestimmter Kommunikationsweg und ggf. Vorkehrungen gegen Zugriffe Dritter vereinbart wurden, kommt die Rechtsanwältin ihrer Informationspflicht durch die Nutzung eines der vom Mandanten/der Mandantin mitgeteilten Kommunikationsweges nach. Die insoweit vom Mandanten/der Mandantin  mitgeteilten Kontaktdaten sind bis zur Mitteilung einer Änderung maßgeblich.

 

8. Haftungsbeschränkung

 Die Haftung der Rechtsanwältin aus dem zwischen ihr und dem Mandanten/der Mandantin bestehenden Mandat auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens ist auf 1.000.000,00 EUR beschränkt (§ 52 Abs. 1 S. 1 Ziff. Bundesrechtsanwaltsordnung). Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung, ferner nicht für eine Haftung für schuldhaft verursachte Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.

 

9. Abtretung

Rechte aus dem Mandat dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Rechtsanwältin abgetreten werden.

10. Schlichtungsstelle und Gerichtsstand

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle in Deutschland für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus einem Mandatsverhältnis ist:

 

Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin.

E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org

Internet: http://www.s-d-r.org/

 

Die Rechtsanwältin ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 Als Gerichtsstand wird der Sitz der Rechtsanwältin vereinbart, sofern der Mandant/die Mandantin Unternehmer:in ist oder der Mandant/die Mandantin nach Erteilung seines/ihres Mandatsauftrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Leistungsort der Rechtsanwältin ist der Sitz der Kanzlei der Rechtsanwältin, es sei denn, es wird schriftlich ein anderer Leistungsort ausdrücklich vereinbart.

 

11. Schlussbestimmungen

Die Informationen zu einem Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (Anlage 1) sind wesentliche Bestandteile dieser allgemeinen Mandatsbedingungen.

Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Mandanten/ der Mandantin und der Rechtsanwältin gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 Sollte eine dieser Mandatsbestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Regelung am Nächsten kommt.

 

Anlage 1

 

Widerrufsbelehrung

 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Nicole Schütt, Gescherweg 19, 48161 Münster, 0178-7870935, info@kanzlei-nicoleschuett.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (Anlage 2) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienst Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Verlust des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn wir auf Ihre ausdrückliche Zustimmung hin mit der Ausführung der Leistungen begonnen haben und die Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurden.

Anlage 2

Muster Widerrufsformular

 

Der Widerruf ist gerichtet an die Rechtsanwältin Nicole Schütt, Gescherweg 19, 48161 Münster.  

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den vom mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (Anwaltstätigkeit):

 

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Vertrag vom: (Aktenbezeichnung soweit bekannt)

 

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Name des Verbrauchers:

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Anschrift des Verbrauchers:

 

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Unterschrift des Verbrauchers

 

_____________________________________

 

 

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Ort, Datum

           

 

 

Anlage 3

 

Aufforderung Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist

 

In Kenntnis der vorstehenden Widerrufsbelehrung verlange ich als Auftraggeber/in ausdrücklich, dass die Rechtsanwältin Nicole Schütt mit ihrer Leistungserbringung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei Widerruf bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen habe und bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Rechtsanwältin mein Widerrufsrecht verliere.

 

 

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Ort, Datum

   

 

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Mandant