OS-Plattform abgeschafft: Pflicht zum Hinweis entfällt ab 20. Juli 2025

Ab dem 20. Juli 2025 entfällt EU-weit die Pflicht, auf die sogenannte OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung hinzuweisen. Das betrifft insbesondere Webseitenbetreiber, Onlinehändler, Coaches und Agenturen.

Was war die OS-Plattform?

Die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der EU wurde 2016 eingeführt, um Verbrauchern eine einfache, außergerichtliche Lösung für Online-Käufe zu bieten. Unternehmen mussten den Link zur Plattform bisher im Impressum, in AGB und teilweise in E-Mail-Signaturen nennen.

Warum entfällt die Pflicht?

Die OS-Plattform wurde kaum genutzt und von Verbrauchern in der Praxis selten in Anspruch genommen. Deshalb hat die EU mit der Verordnung (EU) 2024/3228 beschlossen, die Plattform zum 20. Juli 2025 einzustellen.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Ab dem 20. Juli 2025 dürfen keine Hinweise oder Links zur OS-Plattform mehr angegeben werden. Wer den Verweis weiterhin nutzt, riskiert Abmahnungen wegen irreführenden Wettbewerbsverhaltens.

Betroffene Bereiche:

  • Impressum auf Websites

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  • E-Mail-Signaturen

  • Online-Shops und Marktplatzprofile

  • Social-Media-Profile

Warum drohen Abmahnungen?

Wer nach dem 20. Juli 2025 weiterhin auf die OS-Plattform verweist, erweckt bei Verbrauchern den Eindruck, dass es diese Möglichkeit noch gibt. Das gilt als irreführende geschäftliche Handlung und kann von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden abgemahnt werden.

Was ist jetzt zu tun?

  • Ab dem 20. Juli 2025 alle OS-Plattform-Links und Hinweise löschen

  • Impressum und Rechtstexte anpassen

  • AGB überarbeiten, falls dort ein Verweis enthalten ist

  • E-Mail-Vorlagen und Signaturen prüfen

  • Social-Media-Profile aktualisieren

Besonderheit: Alte Unterlassungserklärungen Wenn Sie früher eine Unterlassungserklärung wegen fehlendem OS-Link abgegeben haben, sollten Sie rechtlich klären lassen, ob diese noch wirksam ist und ggf. gekündigt werden muss, damit keine Vertragsstrafe droht.

Gibt es eine Nachfolgeplattform?

Nein. Die EU hat sich entschieden, die OS-Plattform ersatzlos einzustellen. Es besteht keine Pflicht, auf eine alternative Streitbeilegungsplattform hinzuweisen.

Wichtig: Andere Informationspflichten über die Möglichkeit der alternativen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bleiben davon unberührt und gelten weiterhin.

Fazit Ab dem 20. Juli 2025 gilt: Der OS-Plattform-Link muss raus aus Impressum, AGB, E-Mail-Signaturen und Co. Wer das versäumt, riskiert Abmahnungen. Jetzt prüfen und anpassen!

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