BGH-Urteil: FernUSG gilt auch für Business-Coachings
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Auch Coaching-Verträge zwischen Unternehmern können unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) fallen. Das Urteil vom 12. Juni 2025 sorgt für Klarheit und hat weitreichende Folgen für Anbieter und Teilnehmer hochpreisiger Online-Programme. Erfahre hier, worum es im Fall konkret ging und was das Urteil jetzt für dich bedeutet.
FernUSG und Online-Coachings: Die neuesten rechtlichen Updates
In der Coaching-Branche herrscht derzeit viel Bewegung, vor allem im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für Online-Coachings. Diese Form der Wissensvermittlung hat in den letzten Jahren stark an Popularität gewonnen, besonders durch die Pandemie und die damit verbundene Digitalisierung. Doch mit diesem Wachstum kommen auch rechtliche Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG).