BGH-Urteil: FernUSG gilt auch für Business-Coachings
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Auch Coaching-Verträge zwischen Unternehmern können unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) fallen. Das Urteil vom 12. Juni 2025 sorgt für Klarheit und hat weitreichende Folgen für Anbieter und Teilnehmer hochpreisiger Online-Programme. Erfahre hier, worum es im Fall konkret ging und was das Urteil jetzt für dich bedeutet.